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Nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie braucht man eine genaue Vorstellung von ihrem Wert. Eine ebenso große Rolle spielt dies beispielsweise bei der Teilung eines Objektes oder bei Erbschaftsangelegenheiten.

Immer mehr Menschen legen schon frühzeitig genau fest,  was mit ihrem Vermögen im Fall ihres Todes geschehen soll. Gibt es zwei Kinder, von denen eins einmal das Haus der Eltern erben soll, dann stellt sich natürlich die Frage nach einem angemessenen Vermögensausgleich für das andere Kind. Sollte man sich nicht besser an einen Experten wenden, ehe sich an einer solchen Frage möglicherweise noch ein Streit entzündet?

Eine Immobilienbewertung durch einen Fachmann kann im Zusammenhang mit Erbschaftsfragen aber auch noch ganz andere Vorteile mit sich bringen - vor allem auch gegenüber dem Finanzamt im Hinblick auf den Verkaufswert des Objektes.

Denn in den wenigsten Fällen ist der Gebäudeversicherungswert auch der "richtige" Wert fürs Finanzamt.

Dies gilt natürlich nicht nur bei Erbschaften sondern auch bei Schenkungen.

Wenn eine Immobilie geteilt werden soll (also beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt),  dann wird man ebenfalls kaum ohne den kompetenten Rat von Fachleuten auskommen. Zu vielfältig sind die Fallen, in denen sich durchaus wohlgesonnene Geschäftspartner verfangen können - so entsteht ungewollt die Basis für spätere unerfreuliche bis erbitterte Auseinandersetzungen.

Deshalb:

Immobilien nie ohne Beratung!

Fragen Sie gleich einen Experten, fragen Sie ImmoWert - GmbH